
Der
Norddeutsche Bund
Nach der Niederlage Österreichs in der Schlacht bei Königgrätz
gegen Preußen im Deutschen Krieg
von 1866 entstand der Norddeutsche
Bund. In diesem Krieg ging es um die Vorherrschaft im 1815 nach der
Niederlage NAPOLEONS gegründeten Deutschen Bund. Im Frieden von Prag
wurde der Deutsche Bund nach dem Ausscheiden Österreichs aufgelöst.
An seiner Stelle wurde der Norddeutsche Bund gegründet. Er umfasste
als Bundesstaat die 22 nördlich der Mainlinie liegenden deutschen Mittel-
und Kleinstaaten sowie drei Freie Reichsstädte.
Preußens Vormachtstellung im
Bund
Preußen war in Norddeutschland zur absolut gebietenden und alles
erdrückenden Macht aufgestiegen. Es umfasste nach 1866 vier Fünftel
der Bevölkerung und einen großen Teil der Landfläche des
Norddeutschen Bundes.
Durch die Einverleibung von Hannover,
Kurhessen, Nassau und Frankfurt schloss Preußen die letzten Lücken
in seinem Staatsterritorium. So entstand erstmals in der Geschichte ein
geschlossenes preußisches Staatsgebiet
zwischen der Maas im
Westen und der Memel im Osten. Stellte diese Annexionspolitik
Preußens ohnehin schon einen radikalen Bruch mit dem durch Traditionen
und Ideen geheiligten Recht dar, so wurde sie zusätzlich noch mit
nicht gerade schonender Hand durchgeführt. Besonders Frankfurt
hatte unter Demütigungen zu leiden. Es war wohl eine späte Revanche
des konterrevolutionären Preußen gegenüber dem Sitz der
Deutschen Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche in den Revolutionsjahren
von 1848/49.
Lediglich das Königreich Sachsen
konnte als ein einst mit Preußen rivalisierender Staat seine politische
Existenz bewahren. Daneben gab es noch weitere kleinere souveräne
Territorien im Norddeutschen Bund: u. a. Hessen-Darmstadt,
Oldenburg, Braunschweig, Sachsen-Weimar und Coburg, die beiden mecklenburgischen
Großherzogtümer sowie die winzigen Fürstentümer Thüringens.
Diese kleinen Einzelstaaten wurden von Preußen
bereits vor Ende des Deutschen Krieges in einen Bund
gezwungen. Dabei wurde ihnen unter Annexionsdrohungen die Zusage abgerungen,
im Zusammenwirken mit einem aus allgemeinen, freien Wahlen hervorgegangenen
Parlament eine Bundesverfassung
auszuarbeiten. Sachsen und der nördliche Teil des Großherzogtums
Hessen, die beide mit Österreich gegen Preußen verbündet
gewesen waren, wurden in den Bund durch aufgezwungene
Friedensverträge eingegliedert.
All das geschah praktisch noch vor der eigentlichen Gründung des
Norddeutschen Bundes.
Die bundesstaatliche Lösung
und Preußen
Dass die verbliebenen kleineren und mittleren Einzelstaaten Norddeutschlands
nicht auch einfach annektiert wurden, lag an der Einschätzung der
politischen Situation durch BISMARCK,
der Ministerpräsident Preußens war. BISMARCK wollte für
einen solchen Staat, der den anderen europäischen Mächten, vor
allem Frankreich, keinesfalls gelegen war, nicht die preußische
Monarchie aufs Spiel setzen. So genügte es ihm vielmehr, zunächst
als Zwischenschritt eine formal bundesstaatliche
Lösung zu finden. Diese stellte das größer gewordene
Preußen in einen Bundesstaat, eben den Norddeutschen Bund, in dem
es allerdings die eindeutige Hegemonie
(Vorherrschaft) inne hatte.
Auch auf wirtschaftlichem Gebiet sicherte
sich Preußen im Norddeutschen Bund als wirtschaftlich stärkster
Staat eine klare Vormachtstellung. Nach dem Sieg über Österreich
löste beispielsweise der preußische Taler
(Bild 2) den österreichischen
Gulden als Zahlungsmittel ab. Berlin wurde nun zum Zentrum
der deutschen Finanzwelt. Alle Länder,
sowohl die besiegten wie auch die verbündeten, mussten hier ihre
Anleihen aushandeln und platzieren, aus deren Erlösen sie dann die
geforderten Kriegsentschädigungen an Preußen zahlen konnten.
Auch als über die Verfassung
des Norddeutschen Bundes und seine politischen Institutionen verhandelt
wurde, behielt Preußen gegenüber den anderen Bundesstaaten
die Fäden in der Hand. Treibende Kraft hierbei war wiederum BISMARCK.
Er formulierte nicht nur die Grundgedanken des Verfassungsentwurfs selbst.
Er sorgte auch dafür, dass "seine" Verfassung sowohl von
den beteiligten Regierungen als auch vom Reichstag ohne größere
Abänderungen angenommen wurde.
Alle Macht geht von Preußen
...
Die Regierungen der anderen Klein- und Mittelstaaten im Bund versuchten
häufig, sich auf gemeinsame Forderungen
im Interesse der Stärkung der Macht "ihrer" Fürsten
zu verständigen. Da das zwangsläufig mit der Beschneidung seines
Hegemonieanspruchs verbunden sein musste, trat Preußen solchen Tendenzen
energisch entgegen. BISMARCK begegnete
solchen Forderungen einerseits mit einer Spaltungstaktik.
Diese mit Bestechungen und Versprechungen gewürzte Taktik brach im
Regelfalle die gegnerischen Fronten auf.
Zum anderen erschreckte er die Widerspenstigen mit der Ankündigung,
Preußen könne sich fortan auch ausschließlich auf das
demokratisch gewählte Parlament,
in dem auch bürgerlich Liberale saßen, als
Entscheidungsinstanz stützen.
Das Parlament des Norddeutschen Bundes, der Reichstag,
wurde laut Verfassung in allgemeinen, geheimen und direkten Wahlen gewählt.
Der Reichstag war jedoch rein auf die Legislative
beschränkt, d. h., er verantwortete gemeinsam mit dem
Bundesrat die Gesetzgebung. Die Liberalen waren mit dem Versuch gescheitert,
auch die Verantwortlichkeit der Bundesministerien, der Exekutive,
gegenüber dem Reichstag durchzusetzen. Auch hierbei hatte
BISMARCK die preußische Position durchgesetzt.
Das wichtigste politische Organ im Norddeutschen Bund war der Bundesrat,
der in Anlehnung an den alten Bundestag des Deutschen Bundes geschaffen
wurde. Er stellte die eigentliche Zentralbehörde
mit der Funktion eines Gesamtministeriums im Bund dar. Gleichzeitig ließ
er aber auch genügend Spielraum für die preußische
Hegemonie.
Erblicher Präsident des Bundesrates
war der König von Preußen. Dieser ernannte als Bundeskanzler,
der den Bundesrat zu führen hatte, BISMARCK. Als Bundeskanzler,
der auch die Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidiums
gegenzuzeichnen hatte, war BISMARCK fortan die bestimmende
Figur in der politischen Landschaft des Norddeutschen Bundes.
... und von BISMARCK aus
Der Bundesrat setzte sich aus 43 Delegierten aus den einzelnen Bundesländern
des Norddeutschen Bundes zusammen. Davon hatte Preußen allein 17
Stimmen. Dies sicherte ihm zwar nicht die absolute Mehrheit. Gesichert
wurde aber ein Vetorecht gegen mögliche Änderungen
der Verfassung, denn diese benötigten im Rat eine Zweidrittelmehrheit.
Das Präsidium des Bundesrates vertrat den Bund völkerrechtlich,
erklärte Kriege und schloss Friedensverträge, war also für
die gesamte Außenpolitik
des Bundes zuständig. Als Leiter des Präsidiums war damit auch
die Außenpolitik Aufgabe des Bundeskanzlers BISMARCK.
Dazu kam, dass die gesamten Streitkräfte
des Norddeutschen Bundes in Friedens- und Kriegszeiten dem preußischen
König als Bundesfeldherrn unterstanden. Damit hatte sich Preußen
seine Vormachtstellung auch auf militärischem
Gebiet gesichert.