Vorgeschichte
Um
1800 gab es noch etwa 1800 Zollstellen in Deutschland.
Das bedeutete für die Kaufleute und Industriellen viele Zollgebiete, an deren
Grenzen jeweils Zoll zu entrichten war. Man
musste stets in der Landeswährung bezahlen.
Die Notwendigkeit der Schaffung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Binnenmarktes
war mit der Industrialisierung Deutschlands überaus dringlich geworden. Preußen
spielte hierbei die Vorreiterrolle. Seit dem 16. 7. 1816 gab es innerhalb der
preußischen Länder keine Binnenzölle mehr. Allerdings musste man,
sollten die Waren von einem Landesteil zum anderen über fremdes Gebiet transportiert
werden, an den Grenzen dieser Länder weiterhin Zoll entrichten. Preußen
war also daran interessiert, die Bildung eines Zollvereins mit anderen deutschen
Staaten voranzutreiben.
Zollvereine
Zollverein nennt man die handelspolitische
Einigung deutscher Bundesstaaten zur Herstellung einer
deutschen Wirtschaftseinheit im 19.Jahrhundert. Nachdem die Versprechungen
des Artikels19 der Deutschen Bundesakte von 1815 unerfüllt geblieben und
die Denkschriften von FRIEDRICH LIST und dem badischen Minister K.F. NEBENIUS
auf stärksten Widerstand gestoßen waren, traf Preußen unter seinem
Finanzminister F.VON MOTZ 1828 zunächst eine Teillösung durch den Zollvertrag
mit Hessen-Darmstadt. Bayern und Württemberg hatten kurz vorher einen
Süddeutschen Zollverein gegründet.
Ferner traten 1828
zum Mitteldeutschen Handelsverein zusammen.
1828 gab es drei Zollvereine:
Der mitteldeutsche Zollverein zerbrach, als sich Kurhessen 1831 dem preußisch-hessischen Verein anschloss. Dessen Einigung mit dem Süddeutschen Zollverein erfolgte in dem Vertrag vom 22.3. 1833, dem sich auch Sachsen und die thüringischen Staaten anschlossen, sodass am 1.1. 1834 der Deutsche Zollverein (unter Ausschluss Österreichs) in Kraft trat.
Weitere Beitrittsstaaten:
Der Deutsche Zollverein
Nach
der Schaffung des Norddeutschen Bundes tagten 1867-70 in Berlin ein Zollbundesrat
und ein Zollparlament.
Gemeinsames
Zollgebiet
Der Zollverein hatte ein gemeinsames Zollgebiet,
Hauptorgan
Hauptorgan des Deutschen Zollvereins
war: