Geschichte
Sinn und Ziele des Zollvereins
FRIEDRICH LIST

Vorgeschichte
Um 1800 gab es noch etwa 1800 Zollstellen in Deutschland. Das bedeutete für die Kaufleute und Industriellen viele Zollgebiete, an deren Grenzen jeweils Zoll zu entrichten war. Man musste stets in der Landeswährung bezahlen. Die Notwendigkeit der Schaffung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Binnenmarktes war mit der Industrialisierung Deutschlands überaus dringlich geworden. Preußen spielte hierbei die Vorreiterrolle. Seit dem 16. 7. 1816 gab es innerhalb der preußischen Länder keine Binnenzölle mehr. Allerdings musste man, sollten die Waren von einem Landesteil zum anderen über fremdes Gebiet transportiert werden, an den Grenzen dieser Länder weiterhin Zoll entrichten. Preußen war also daran interessiert, die Bildung eines Zollvereins mit anderen deutschen Staaten voranzutreiben.

Zollvereine
Zollverein nennt man die handelspolitische Einigung deutscher Bundesstaaten zur Herstellung einer deutschen Wirtschaftseinheit im 19.Jahrhundert. Nachdem die Versprechungen des Artikels19 der Deutschen Bundesakte von 1815 unerfüllt geblieben und die Denkschriften von FRIEDRICH LIST und dem badischen Minister K.F. NEBENIUS auf stärksten Widerstand gestoßen waren, traf Preußen unter seinem Finanzminister F.VON MOTZ 1828 zunächst eine Teillösung durch den Zollvertrag mit Hessen-Darmstadt. Bayern und Württemberg hatten kurz vorher einen Süddeutschen Zollverein gegründet. Ferner traten 1828

zum Mitteldeutschen Handelsverein zusammen.

1828 gab es drei Zollvereine:

Der mitteldeutsche Zollverein zerbrach, als sich Kurhessen 1831 dem preußisch-hessischen Verein anschloss. Dessen Einigung mit dem Süddeutschen Zollverein erfolgte in dem Vertrag vom 22.3. 1833, dem sich auch Sachsen und die thüringischen Staaten anschlossen, sodass am 1.1. 1834 der Deutsche Zollverein (unter Ausschluss Österreichs) in Kraft trat.

Weitere Beitrittsstaaten:

Der Deutsche Zollverein

Nach der Schaffung des Norddeutschen Bundes tagten 1867-70 in Berlin ein Zollbundesrat und ein Zollparlament.

Gemeinsames Zollgebiet

Der Zollverein hatte ein gemeinsames Zollgebiet,

Hauptorgan
Hauptorgan des Deutschen Zollvereins war:

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