

Versailler
Vertrag - völkerrechtlich verbindliche Beendigung des Ersten Weltkrieges
Der Versailler Vertrag
ist der wichtigste Vertrag
der sogenannten "Pariser Vorortverträge". Mit diesen Verträgen
wurde 1919/20 der Erste Weltkrieg völkerrechtlich verbindlich beendet.
Der Versailler Vertrag wurde auf der Pariser
Friedenskonferenz von den Vertretern der Siegerstaaten ausgearbeitet.
Die wichtigsten Staaten waren dabei die USA, Frankreich, Großbritannien
und Italien. Die besiegten Staaten Deutschland und Österreich durften
sich nicht an den Verhandlungen beteiligen. Unterzeichnet wurde der Vertrag
am 28. Juni 1919 von den Vertretern des Deutschen Reichs und der Siegerstaaten.
Ort der Unterzeichnung war der Spiegelsaal des Versailler
Schlosses, wo das Deutsche Reich 1871 ausgerufen worden war. Mehrere
Länder verabschiedeten den Vertrag jedoch nicht in ihren Parlamenten
oder beendeten, wie 1921 die USA, den Kriegszustand mit Deutschland mittels
eigener Verträge.
Inhalt und Wirkung des Versailler
Vertrages
Der Versailler Vertrag besteht aus 15 Teilen und 440 Artikeln und regelt
hauptsächlich Gebietsfragen sowie militärische Fragen. Er regelt auch die Wiedergutmachung der Kriegsschäden durch die unterlegenen Mächte und enthält
auch die Satzung des Völkerbundes.
Seine Ausgestaltung trug vor allem dem Sicherheitsbedürfnis
Frankreichs Rechnung, auch wenn die französische Regierung
ihre Maximalforderungen, wie die völlige Kontrolle des Rhein, nicht
durchsetzen konnte. Frankreich
wurde durch den Vertrag jedoch die politische und militärische Führungsmacht
in Europa, während Deutschland seine Vormachtstellung vorübergehend
einbüßte.
Insgesamt verlor das Deutsche
Reich rund 13 % (70 579 km²) seiner Fläche
und etwa 10 % (7,3 Mio.) seiner Einwohner sowie sämtliche Kolonien.
Das bedeutete, dass das Deutsche Reich damit auch 75 % seiner Eisenerz-
und 26 % seiner Steinkohleförderung verlor. Diese Verluste schwächten
- zusammen mit den riesigen Reparationsleistungen
- das Deutsche Reich auf Jahre hinaus.
Festlegung neuer Grenzen
Die Grenzen des
Deutschen Reichs wurden im Versailler Vertrag neu festgelegt. Deutschland
musste vor allem im Osten zahlreiche Gebiete abtreten. In einigen Regionen
waren Volksabstimmungen über die weitere Zugehörigkeit des Gebietes
vorgesehen. Ein großer Teil Westpreußens,
die Provinz Posen, das Gebiet um Soldau
sowie Teile von Hinterpommern wurden
ohne Volksabstimmungen an Polen abgetreten. Danzig
wurde zur "freien Stadt" unter dem Schutz des Völkerbundes,
das Memelland kam unter alliierte Verwaltung,
und das Hultschiner Ländchen fiel
an die Tschechoslowakei. Sämtliche Kolonien
Deutschlands wurden als Mandate vom Völkerbund verwaltet.'
In den Gebieten, wo Volksabstimmungen
vorgesehen waren, fielen die Ergebnisse unterschiedlich aus: Die Einwohner
der kohlereichen Gebiete im Südosten Oberschlesiens
stimmten für die Zugehörigkeit zu Polen, die Einwohner des südlichen
Ostpreußen und des restlichen
Oberschlesien stimmten für die Zugehörigkeit zum Reich. Aufgrund
von Abstimmungen kam außerdem Nordschleswig
zu Dänemark, während Südschleswig
beim Reich verblieb.
Im Westen wurden Elsass und Lothringen
wieder Frankreich zugeschlagen, und Eupen-Malmedy
fiel nach einer umstrittenen Volksbefragung an Belgien, das auch Moresnet
erhielt. Das Saargebiet sollte für
15 Jahre einer Regierungskommission des Völkerbundes unterstehen.
Seine Kohlegruben durften 15 Jahre lang von Frankreich ausgebeutet werden.
Erst 1935 sollte eine Volksabstimmung über die weitere Zugehörigkeit
des Saarlandes entscheiden. Die linksrheinischen
Gebiete sowie Brückenköpfe bei Köln, Koblenz und
Mainz blieben von alliierten Truppen für bis zu fünfzehn Jahre
besetzt. Ein 50 km breiter Streifen rechts des Rhein wurde zur entmilitarisierten
Zone. Alle Festungen und Verteidigungsanlagen in diesem Gebiet wurden
zerstört.
Die Vereinigung Österreichs mit
dem Deutschen Reich wurde durch den Versailler Vertrag verboten. Luxemburg
musste aus dem Deutschen Zollverein ausscheiden und verlor seine neutrale
Stellung.
Die deutsche Regierung protestierte heftig gegen die Bestimmungen des
Vertrages und machte Verstöße gegen das Selbstbestimmungsrecht
der Völker geltend. Schließlich musste sie aber die Ausweglosigkeit
ihrer Lage einsehen und den Vertrag unterschreiben. Viele Deutsche lebten
von nun an außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches. Die meisten
Auslandsdeutschen lebten in Polen und der Tschechoslowakei.
Begrenzung des Militärs
Dem Deutschen Reich wurde eine starke Begrenzung
des Militärs auferlegt. Es musste seine Streitkräfte
zu Land auf 100 000 Mann und zur See auf 15 000 Mann beschränken.
Außerdem wurden die allgemeine
Wehrpflicht, die Kriegsakademie
und der Generalstab abgeschafft.
Bestimmte Waffengattungen wurden
in Deutschland verboten. Alle Truppen, die noch auf ehemals russischem
Gebiet stationiert waren, mussten sich ins Reich zurückziehen.
Deutschland verlor seinen militärischen
Großmachtstatus. In den Zwanzigerjahren versuchte es
mehrfach diese Beschränkungen zu umgehen.
Diese war für das exportstarke Land eigentlich unverzichtbar. Ferner
wurden Eigentum und Rechte deutscher Firmen im Ausland beschlagnahmt und bestimmte Exportmärkte für deutsche Waren gesperrt. Für die alliierten Staaten wurde
zudem ein Meistbegünstigungsrecht eingeführt, das jedoch nicht auf Gegenseitigkeit beruhte. Das deutsche
Hoheitsrecht über die Reichsbahn wurde beschränkt und den Alliierten besondere Vorteile in der Luft-
und Seefahrt eingeräumt. Die deutschen Flüsse wurden internationalisiert.
Rechtliche Grundlage für die Reparationen war der sogenannte "Kriegsschuldartikel" 231 des Versailler Vertrages, der dem Deutschen Reich und seinen Verbündeten
die Alleinschuld für den Krieg und die daraus entstandenen Schäden
zuwies.
Eine besonders schwere Hypothek für das Deutsche Reich waren die
riesigen finanziellen Reparationsleistungen. Ihre genaue Höhe wurde im Versailler Vertag noch nicht festgelegt.
Vorerst sollte das Reich bis 1921 etwa 20 Milliarden Goldmark in Gold,
Waren, Schiffen, Wertpapieren oder anderswie aufbringen. Die finanzielle
Wiedergutmachung blieb bis 1932 Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen
zwischen Deutschland und den Alliierten. Auf mehreren Konferenzen wurde
um die Höhe der Reparationen gestritten. Erst die Konferenz
von Lausanne 1932 legte diesen Streit bei.
Revisionspolitik gegen den Versailler
Vertrag
In der deutschen Öffentlichkeit und in weiten Kreisen der deutschen
Politik galt der Versailler Vertrag als "Schandfrieden", "Friedensdiktat" oder "Diktat von Versailles" und wurde als nationale Demütigung
aufgefasst. Eine Revision des Vertrages zugunsten Deutschlands wurde zu
einem wichtigen außenpolitischen Ziel der Weimarer Republik.
Am 8. Januar 1918 formulierte WILSON in einer Rede an den Kongress
in seinem berühmten 14-Punkte-Programm die Grundsätze für eine an westlich-liberalen Vorstellungen
orientierte Friedensordnung.
Diese vorgeschlagenen 14 Punkte fanden nur teilweise ihren Niederschlag
im Versailler Vertrag.
WILSONS 14-Punkte-Programm
Die rechtsnationalen antidemokratischen
Kräfte in Deutschland nutzten den schlechten Ruf des Vertrages
für die Agitation gegen die Republik und zur Mobilisierung ihrer
Anhänger. Die wahren Ursachen der militärischen Niederlage wurden
verdrängt und gegen die sogenannte "Kriegsschuldlüge"
Front gemacht.
Aber nicht nur in Deutschland war das Versailler System umstritten. Auch
die anderen unterlegenen Staaten, Österreich,
Ungarn und die Türkei, waren um Revision ihrer Friedensverträge bemüht. Am erfolgreichsten war dabei die Türkei, die 1923 einen
günstigeren Frieden aushandeln konnte, der ihr die Kontrolle über
Kleinasien zurückgab.
Auf Seiten der Siegermächte gab es ebenfalls Vorbehalte gegen den Versailler Vertrag. Die Sowjetunion lehnte ihn ab, da sie den Vertrag als Fortsetzung der alten imperialistischen
Politik begriff. Frankreich gingen
die Bestimmungen des Vertrages dagegen nicht weit genug. Es bedauerte,
dass das französische Sicherheitsbestreben nicht noch mehr und dauerhafter
berücksichtigt worden war. Großbritannien war vor allem mit den wirtschaftspolitischen Auswirkungen des Vertrages
nicht zufrieden, da er aus britischer Sicht den Problemen der europäischen
Wirtschaft nicht gerecht wurde. In den USA fand der Vertrag im Parlament keine Mehrheit, da dort inzwischen der Völkerbund
abgelehnt wurde, dessen Satzung im Teil I des Versailler Vertrages enthalten
war.
Die nationalsozialistische
Regierung Deutschlands hat nach 1933 den Versailler Vertrag mehrfach
gebrochen. Seine Gültigkeit endete offiziell am 30. Januar 1937 durch einseitige Aufkündigung durch
das Deutsche Reich.