Die Lichtfarben des Spektrums lassen sich nach ihrer Wellenlänge genau
definieren. Substanz-Pigmentfarben lassen sich nach drei
- Farbton
(Farbrichtung)
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- allgemeinstes Unterscheidungsmerkmal
- bezeichnet die Zugehörigkeit zu einer Farbgruppe mit
gleicher Wellenlänge (z. B. bläulich, rötlich
usw.)
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- Helligkeit
(Eigenhelle, Tonwert)
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- größter Helligkeitsunterschied besteht zwischen Schwarz
und Weiß
- bunte Farben besitzen eine eigene Helligkeit des Farbtons entsprechend
(Gelb = hellste Farbe, Violett = dunkelste Farbe, Rot und Grün
= annähernd gleiche Farbigkeit)
- Veränderung der Helligkeit eines Farbtons durch Mischen
mit Schwarz und Weiß (hellen und dunkeln)
- damit Dämpfung der Farbe, d. h. Farbe verliert an
Reinheit und Leuchtkraft (Trübung)
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- Intensität
(Reinheit,
Sättigung)
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- Reinbunte Farben werden als intensive, gesättigte Farben
bezeichnet.
- Intensität bezeichnet den Grad der Anteile reinbunter Farben
und der unbunten Farben Schwarz, Weiß und Grau in einem
bestehenden Mischungsverhältnis.
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Jede Beeinträchtigung (auch das Vermischen mit Wasser)
mindert die Intensität der Farbe (Bild 1).
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