Bau des menschlichen Ohres
Zum Außenohr gehört
die Ohrmuschel. Sie besteht aus einem elastischen Knorpel. Sie ist ein
"Schalltrichter", der die Schallwellen in den Gehörgang
leitet. Dieser gehört gleichsam zum äußeren Ohr.
Das Ohrschmalz stellt eine Schutzschicht für die Auskleidung des
Gehörganges dar. An das äußere Ohr schließt sich
das Mittelohr an. Es besteht
aus der Paukenhöhle mit den Gehörknöchelchen Hammer, Amboss
und Steigbügel, der Ohrtrompete und dem Trommelfell. Dieses grenzt
das Mittelohr gegen den Gehörgang ab.
Die Ohrtrompete stellt eine Verbindung mit der Rachenhöhle her. Sie
dient dem Druckausgleich zwischen beiden Räumen. Durch Schlucken
kann man den Luftdruckunterschiede von Mittelohr und Mundhöhle ausgleichen.
Trommelfell und Gehörknöchelchen dienen der Übertragung
der Schwingungen auf das Innenohr.
Das Innenohr wird von der Schnecke
als dem Hörsinnesorgan sowie dem Vorhof und den Bogengängen
als dem Gleichgewichtsorgan
gebildet. Alle Teile liegen geschützt im knöchernen Schädel.
Die Schnecke mit ihren zweieinhalb Windungen enthält etwa 14000 Hörsinneszellen.
Das Innenohr ist mit Ohrlymphe
ausgefüllt. Diese Flüssigkeit überträgt die Schwingungen
vom Mittelohr auf die Hörsinneszellen.
Das Ohr besteht aus Außenohr (Ohrmuschel, Gehörgang), Mittelohr
(Trommelfell, Gehörknöchelchen) und Innenohr (Schnecke als Hörsinnesorgan,
Vorhof und Bogengänge als Gleichgewichtsorgan).
Mittel- und Innenohr liegen geschützt im knöchernen Schädel.
Das Ohr als Hörsinnesorgan
Im Außenohr
wird der Schall eingefangen, gerichtet und abgenommen.
Im Mittelohr werden die Schwingungen
mechanisch verstärkt.
Im Innenohr wird der Schall ausgewertet
und in Information für das Gehirn umgewandelt.
Die untere Hörschwelle liegt bei ca. 20 Hz (darunter: Infraschall). Die obere Hörgrenze liegt bei ca. 18000 Hz (darüber: Ultraschall). Sie sinkt im Alter bis auf 5000 Hz ab.