

Collegium musicum (lat.;
wörtlich soviel wie "musikalisches Zusammentreffen, Versammlung,
Vereinigung") ist eine Vorform des Konzerts
als Institution. Es entwickelte sich in Kreisen des Bürgertums
ansatzweise bereits im 16. Jh. mit einem Schwerpunkt im deutschsprachigen
Raum samt den Niederlanden. Ein Vorbild waren auch italienische und französische
"Akademien" der Renaissance und
des Humanismus, sozial etwas höher angesiedelt.
1908 und nochmals nach 1918 wurde das Collegium musicum in zunächst
akademisch-universitärem Zusammenhang restaurativ-historisierend
wiederbelebt (1908 im Musikwissenschaftlichen Institut der Universität
Leipzig, 1919/1920 in Freiburg i. Br.). Diese Typen des Collegium
musicum sind Teil der Wiederbelebung "Alter Musik", vor allem
der Musik vor JOHANN SEBASTIAN BACH
(1686-1750). Seither und bis heute ist "Collegium musicum"
besonders in Deutschland die Bezeichnung für instrumentale Ensembles,
deren Betätigungsfeld vornehmlich die Alte Musik ist.
Herausbildung
Das Collegium musicum als Versammlung von Musikfreunden zu gemeinschaftlichem
Laienmusizieren pflegte
Durch seinen privaten Charakter unterschied sich das Collegium musicum (bisweilen auch "Convivium musicum" = "musikalisches Gastmahl, Musikkränzchen, Musikgesellschaft" u. a. genannt) von der protestantischen Kantorei, die von Kirche und Stadt eingesetzt wurde. Solche Anfänge im
nahmen etwa um 1600 festere Gestalt an (1613 ältestes schweizerisches
Collegium musicum).
Im 17. Jh. entwickelte sich
das Collegium musicum zur institutionell straffer gefügten bürgerlichen
Vereinigung mit regelmäßigen Zusammenkünften. Die
Mitglieder waren vor allem bürgerliche Musikliebhaber, in Universitätsstädten
kamen Studenten dazu; gelegentlich wurden auch Berufsmusiker herangezogen.
Bei diesem Liebhabermusizieren
spielten auch Geselligkeit und Unterhaltung aller Art eine Rolle. Es entwickelte
sich in zwei Hauptstufen:
Die tendenziell unbeschränkte öffentliche Zugänglichkeit - gegen Geld freilich - war neben Konzerten von Berufsmusikern wichtiges Moment bei der Entwicklung eines bürgerlichen Konzertwesens.
Zentren
Zentren der Entwicklung wurden die bürgerlichen Handelsstädte. Treibende Kraft waren oft - neben dem Wunsch der Mitglieder, sich
öffentlich hervorzutun - die mitwirkenden oder leitenden Berufsmusiker. So veranstaltete schon von 1660 an in Hamburg der Organist der Hauptkirche
St. Jacobi in dem von ihm gegründeten Collegium musicum wöchentliche
Konzerte im Refektorium des Domes. Damit übernahmen Patriziat und
gehobenes Handelsbürgertum die Musikkultur der Höfe.
Der Sache nach handelt es sich eher um den Typus des professionellen Konzerts;
der eingebürgerte Name diente als Nobilitierung und Kaschierung kommerzieller
Motive. GEORG PHILIPP
TELEMANN (1681-1767, Bild 1) als Pionier einer bürgerlichen
Musikkultur baute in Frankfurt am Main seit 1712 dieses Musikleben auf:
Im Verlauf der 18. Jh. verlor das Liebhabermusizieren mit gesteigerten Ansprüchen an die Ausführung der Musik an Rang und Ansehen. Es behielt aber in Gestalt leistungsfähiger, großer Chöre eine wichtige Position im bürgerlichen Musikleben, besonders im Konzertwesen. Anstelle der veraltenden Bezeichnung Collegium musicum trat häufig die Bezeichnung "Akademie". Hier wirkten bis um die Mitte des 19. Jh. meist Dilettanten und Berufsmusiker zusammen: so z. B. in