"Digital Rights Management" steht für eine Vielzahl von soft- und hardwarebasierten Systemen, die auch bei Musik in digitaler Form den Inhabern der Urheber- und Leistungsschutzrechte deren wirtschaftliche Verwertung ermöglicht - als eine der Säulen, auf denen die Musik und ihre Entwicklung ruht. Dabei handelt es sich
Ein zentraler Bestandteil solcher Systeme ist der International
Standard Recording Code (ISRC)
- eine zwölfstellige digitale Kennung von Tonaufnahmen, die
im Subcode digitaler Aufnahmen unhörbar mitgeführt wird und
durch permanente Wiederholung im Datenstrom die Nutzung einer digitalen
Aufnahme jederzeit identifizierbar macht. Die Vergabe des ISRC und die
Codierung auf den Tonträger erfolgt während des Premastering,
der Erstellung einer presswerkfähigen CD-R (CD-Recording) als Ausgangspunkt
für die Vervielfältigung
(Bild 1).
Ist die Aufnahme auch in digitaler Form erst einmal eindeutig identifizierbar,
lassen sich Nutzungsoptionen festlegen und skalieren. Skalierbare
Nutzungsoptionen erlauben beispielsweise
Damit werden Abrechnungsmodelle
die die Voraussetzung für ein kommerzielles Online-Angebot von
Musik schaffen.
Neben den Online-Systemen spielt Digital
Rights Management auch im Offline-Bereich
eine wachsende Rolle, also bei herkömmlichen digitalen Medien wie
CDs, DVDs, DVD-Audios oder SACDs. Verbreitet sind hier inzwischen Kopierschutzsysteme,
die das Vervielfältigen auf rechnergestützten Brennern verhindern.
Noch sind diese Technologien "unintelligent", d. h., sie
lassen keine individuell gesteuerten Nutzungsoptionen zu. Doch es sind
inzwischen Kopierschutzsysteme absehbar, die das Anfertigen einer bestimmten
Anzahl von Kopien ermöglichen oder andere Nutzungsarten lizenzierbar
machen. Bereits angeboten werden kopiergeschützte CDs, die den Zugang
zu einem Download der auf dem Tonträger enthaltenen Musikaufnahmen
eröffnen.
Diese Entwicklungen, obwohl unvermeidlich, sind alles andere als unumstritten,
Zudem bedeutet ein immer effizienteres Rechte-Management auch eine Ausweitung
der Kontrolle über den Musikprozess und damit die Entwicklung von
Musikkultur, denn Rechtemanagementsysteme
sind Rechtekontrollsysteme. So ermöglicht
Digital Rights Management beispielsweise auch eine Abschaffung oder Aushöhlung
des geltenden"Sendeprivilegs" (Freiheit des Rundfunks, beliebige
Musik zu senden und Abwicklung der Abrechnung über die GEMA). Stattdessen
wäre es damit etwa auch möglich, bestimmte Musik nur bestimmten
Anbietern zu lizenzieren (Forderung der Musikindustrie nach "exklusivem
Senderecht für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller").
Digital Rights Management-Systeme betreffen nicht nur die Musik, sondern
sie erlauben jede Form
zu privatisieren und zu kommerzialisieren. Mit dem Widerstand gegen einen ungezügelten Ausbau digitaler Kontrollsysteme geistigen Eigentums ist zugleich auch die berechtigte Frage nach den Grenzen für eine Kommerzialisierung des Internets und nach dem Charakter der entstehenden Digitalkultur aufgeworfen. Umso wichtiger wird ein faires Ausbalancieren der unterschiedlichen Interessen in einem wirklich demokratischen Prozess.