
Begriffsbestimmung
Unterhaltungsmusik
ist ein Sammelbegriff für die verschiedenartigsten Formen von Hintergrundmusik,
die sich ausschließlich funktional definieren, als Hintergrund zu
oder für "Unterhaltung". Was das jeweils ist oder sein
kann, hängt sehr von den konkreten Bedingungen ab, und entsprechend
unscharf ist der Begriffsgebrauch.
Geschichte
Die Bezeichnung kam für die im zweiten Drittel des 19. Jh. einsetzende
Verwendung von Musik in Restaurants und Gaststätten auf, in der sie
eine hauptsächlich atmosphärische Funktion erfüllte; sie
sollte dem Gast unaufdringlich Kurzweil verschaffen, ihn unterhalten und
zugleich die Gespräche der Gäste akustisch abschirmen. Nachdem
lange Zeit hierfür geeignete Musikstücke von den Kapellenleitern
individuell für diesen Zweck bearbeitet worden waren, kristallisierte
sich in den 1910er-Jahren mit der Caféhaus-Musik
(Bild 1) ein instrumentaler Musiktyp heraus, der dieser atmosphärischen
Funktion optimal angepasst war (Hörbeispiel 1: FRITZ KREISLER:
"Liebesleid", 1926).
Mit dem Aufkommen des Rundfunks
in den zwanziger Jahren erweiterten sich die Möglichkeiten für
eine solche beiläufige Musikrezeption ganz erheblich, und jener instrumentale
Musiktyp in der Form des Intermezzos, der Serenade oder des bearbeiteten
Tanztitels fand entsprechend den neuen Bedingungen eine Weiterentwicklung
im Orchesterarrangement. Es entstanden
zahlreiche neue konzertante
Kompositionen, die auf den Sendebedarf
des Rundfunks zugeschnitten waren -
gespielt von sogenannten Großen Rundfunkorchestern in sinfonischer Besetzung. Dafür wurde in Abgrenzung zur Caféhaus-Musik der Begriff "gehobene Unterhaltungsmusik" geprägt. Durch den Rundfunk konnten nun eine Vielzahl von Musikformen, die ursprünglich nicht als Hintergrundmusik geschaffen worden waren, in gleicher Weise als Begleitmusik für die verschiedenen Verrichtungen des Alltags genutzt werden. Die separate Lautstärkeregelung am Rundfunkgerät machte diese Funktion unabhängig von bestimmten Aufführungsbedingungen, die vordem zu sparsamen und hauptsächlich mit Streichern besetzten Instrumentalarrangements gezwungen hatten. Der Begriff Unterhaltungsmusik wurde so bis in die 1950er-Jahre hinein zu einem Oberbegriff für alle im Rundfunk gesendeten oder produzierten Formen von populärer Musik, ein Begriffsgebrauch, der sich in dem in der Rundfunkpraxis noch immer verbreiteten Kürzel "U-Musik" weitgehend bis heute erhalten hat.
In den 1950er-Jahren setzte mit der Internationalisierung der Rundfunkprogramme,
dem Vordringen von Folklore, Jazz und später der Rockmusik aber auch
eine Problematisierung dieses ohnehin
nur im deutschsprachigen Raum verbreiteten Begriffs ein. Es wurde immer
sichtbarer, dass er in der Verwendung als Oberbegriff für die verschiedensten
Formen der populären Musik keineswegs geeignet war, die von ihnen
jeweils realisierten ganz unterschiedlichen Umgangsweisen mit Musik abzudecken.
Andererseits hat sich jener unspezifische instrumentale Musiktyp, der
darin aufgeht, Hintergrund zu sein, wofür auch immer, bis heute erhalten
und verdient zu Recht die Bezeichnung Unterhaltungsmusik, sofern man darunter
ein unaufdringliches, keinerlei Aufmerksamkeit absorbierendes, aber atmosphärisch
anregendes Musizieren versteht. Das ist dann naturgemäß nicht
an bestimmte musikalische Formen gebunden, beschränkt sich aber auf
Instrumentalmusik mit dominantem Streicherklang im Arrangement. Alternativ
ist dafür auch der englische Begriff "Lounge
Music" zu finden, der auf
den bis heute verbreiteten Gebrauch solcher Musik in den Lounges von Nobel-Hotels
zurückgeht (Lounge = Hotelhalle).