Begriffsbestimmung
Volksmusik ist ein Sammelbegriff
für solche Formen von Musik, die aus einem kollektiven und anonymen
Entstehungsprozess im "Volke" hervorgegangen sind. Mit
gehört die Volksmusik zu den wichtigsten musikalischen Quellen der populären Musik, von der sie sich hauptsächlich durch
Die Grenzen sind hier freilich nicht nur fließend, sondern durch oft lang andauernde Übergangsprozesse mit historischen Zwischenformen wie dem städtischen Straßenlied (Gassenhauer) gekennzeichnet. Das macht eine genaue Bestimmung von Volksmusik außerordentlich schwierig.
Geschichte und Problematik des Begriffs
Der im späten 18. Jh. im Bürgertum aufgekommene Begriff
"Volksmusik" hat zu einer Reihe von Missverständnissen
Anlass gegeben und zudem immer wieder Neubewertungen erfahren, die ihn
trotz seiner scheinbaren Selbstverständlichkeit nahezu unbrauchbar
machen. Gemeint ist mit ihm ja nicht die Musik
des "Volkes" - ein ebenfalls nicht unproblematischer
Terminus -, sondern lediglich die Musikpraxis der unteren sozialen Schichten
und dabei wiederum in der Regel nur derjenigen Formen, die den bürgerlichen
Wertvorstellungen vom "Volk" am ehesten entsprachen.
Als JOHANN GOTTFRIED HERDER (1744-1803) vor dem Hintergrund des sich herausbildenden bürgerlichen
Nationalbewusstseins 1773 mit seiner Sammlung "Stimmen
der Völker in Liedern" den Begriff "Volkslied" prägte, ging er von einem nationalen Volksverständnis
aus, das für die bürgerliche Volksmusikforschung richtungweisend
geblieben ist. Nicht als Volksmusik anerkannt und als solche gesammelt
wurden damit die Lieder, die in die politischen Auseinandersetzungen ihrer
Zeit einbezogen waren, durch ihren eindeutigen sozialen Bezug der Suche
nach einer nationalen Identität entgegenstanden. Die weitverbreiteten Trinklieder und nicht selten deftigen Tanzlieder wurden ebenfalls -
aus moralischen Gründen - konsequent ignoriert. Der Begriff "Volkstanz" kam sogar erst im 20. Jh. auf, als begriffliche Abgrenzung vom Gesellschaftstanz.
Auch wenn die vom europäischen Bürgertum geprägten ideologischen Implikationen des Begriffs "Volksmusik" unbedingt mitzudenken sind, was eine Übertragung auf die Kulturen Asiens oder Afrikas etwa unmöglich macht, beziehen sie sich natürlich auf eine historisch reale Erscheinungsform von Musikpraxis. Sie ist aus der ständischen Gliederung des Musiklebens im frühen Mittelalter hervorgegangen und hatte in Tanz und Lied ihre Hauptformen. Das ständische Organisationsprinzip feudaler Gesellschaften mit ihren klaren sozialen und kulturellen Trennungslinien zwischen den Ständen hatte zur Folge, dass sich hier standesgebundene Formen von Musikpraxis mit jeweils eigenen Gesetzmäßigkeiten ausbildeten. Der Begriff Volksmusik bezieht sich dabei auf diejenigen Formen des Musizierens, die in der Musikpraxis der leibeigenen Bauernschaft sowie der bäuerlich-dörflichen Gemeinschaften ihren Ursprung hatten und sich angesichts der sozialen Barrieren zwischen den Ständen auch in relativer Selbstständigkeit entwickelten. Sie
Das führte trotz eines im einzelnen begrenzten Repertoires an Liedern und Tänzen, die zumeist auch noch an ganz bestimmte Anlässe gebunden waren (Tänze für bestimmte Feste, Lieder zu Verrichtungen des Alltags wie Wiegenlieder, Arbeitslieder usw.), zu einer enormen Formenvielfalt, zumal die schriftlose Tradierung zwangsläufig mit reichhaltigen Variantenbildungen verbunden war.
Von Volksmusik zu unterscheiden ist die volkstümliche Musik, eine kommerzielle Variante, die zwar auf Volkmusik basieren kann (aber nicht muss, sie häufig nur imitiert), sie in jedem Fall aber dem herrschenden musikalischen Zeitgeschmack anpasst.