Man spricht von Emission, wenn ein Körper elektromagnetische
Strahlung oder Teilchen freisetzt. Im Einzelfall kann der betreffende
Emissionsvorgang unterschiedliche physikalische Ursachen haben oder durch
äußere Beeinflussung angeregt werden.
So wird ein Körper z. B. durch Erwärmen zur Emission von elektromagnetischer
Strahlung (Temperaturstrahlung) angeregt. Bei Erhitzung von Metallen können
Elektronen aus der Oberfläche austreten (Glühemission). Auch
beim Auffallen von Licht auf metallische Oberflächen können
Elektronen austreten (Fotoemission).
Nähere Erläuterungen zur Glühemission
und zur Fotoemission sind unter diesen
Stichwörtern zu finden.
Im Unterschied zur beeinflussbaren Emission kann man die Freisetzung radioaktiver
Strahlung nicht beeinflussen, da sie durch Vorgänge in den Atomkernen
entsteht.