Die Fallbewegung eines Körpers,
die nicht durch den Luftwiderstand behindert
wird, nennt man freien Fall.
Der freie Fall ist eine gleichmäßig
beschleunigte geradlinige Bewegung. Damit gelten für den freien
Fall die Gesetze der gleichmäßig beschleunigten Bewegung.
Die Beschleunigung, mit der ein frei fallender Körper fällt,
wird als Fallbeschleunigung g
bezeichnet. Da die Fallbeschleunigung vom jeweiligen Ort abhängig
ist, nennt man sie manchmal auch Ortsfaktor.
Die Fallbeschleunigung an der Erdoberfläche hat folgende Werte: 
Gesetze des freien Falles
Die Gesetze für den freien Fall gelten nur im Vakuum, also bei einer
Bewegung ohne Luftwiderstand. Nur im Vakuum fallen alle Körper gleich
schnell (Bild 1). Die Gesetze gelten auch näherungsweise für
den Fall in Luft, wenn der Luftwiderstand vernachlässigt werden kann.
Das kann bei schweren Körpern und kleinen Fallstrecken bzw. kleinen
Fallzeiten angenommen werden.
Für den freien Fall gelten das Weg-Zeit-Gesetz,
das Geschwindigkeit-Zeit-Gesetz und
das Geschwindigkeit-Weg-Gesetz:

| Dabei bedeuten: | s | Weg |
| g | Fallbeschleunigung | |
| t | Zeit | |
| v | Geschwindigkeit |
Die Gesetze des freien Falls wurden von GALILEO GALILEI (1564-1642) gefunden.
Grenzen der Anwendbarkeit der Gesetze
Der Fall eines Steines aus 20 m Höhe oder der Sprung einer Person
von einem 10-m-Turm können als freier Fall betrachtet werden, da
in diesen Fällen der Luftwiderstand vernachlässigt werden kann.
Für einen am Fallschirm
schwebenden Fallschirmspringer sind die Gesetze des freien Falls nicht
anwendbar, weil in diesem Fall der Luftwiderstand nicht vernachlässigt
werden kann. Auch für Regentropfen gelten die Gesetze des freien
Falls nicht. So erreichen aufgrund des Luftwiderstandes
Regentropfen in unmittelbarer Nähe des Erdbodens je nach Größe eine Geschwindigkeit von bis zu 30 km/h.