Eine gleichmäßig
beschleunigte Bewegung liegt vor, wenn sich bei einem Körper die
Geschwindigkeit in jeweils gleichen Zeiten in gleichem Maße ändert,
wenn also die Beschleunigung
konstant ist.
Bei einer gleichmäßig beschleunigten geradlinigen Bewegung sind
sowohl der Betrag der Beschleunigung als auch die Richtung der Beschleunigung
immer gleich. Beispiele für solche Bewegungen sind der freier
Fall von Körpern (Bild 1), ein mit konstanter Beschleunigung auf
gerader Strecke anfahrendes Auto oder ein auf gerader Strecke gleichmäßig
abbremsendes Auto. Gleichmäßig beschleunigte Bewegungen können
aber auch auf beliebigen anderen Bahnen erfolgen.
Eine gleichmäßig beschleunigte Bewegung, bei der sich der Körper zum Zeitpunkt t = 0 in Ruhe befindet, lässt sich in verschiedener Weise charakterisieren:

Das Weg-Zeit-Gesetz und das Geschwindigeit-Zeit-Gesetz gelten sowohl für geradlinige Bewegungen als auch für krummlinige Bewegungen, wenn die Beschleunigung längs der Bahn einen konstanten Betrag hat.