Unter Glühemission versteht man das Austreten von Elektronen aus der Oberfläche erhitzter Festkörper. Gelegentlich wird die Glühemission auch als thermische Emission bezeichnet. Technisch wird die Glühemission bei vielen Elektronenröhren angewandt, um eine ausreichende Anzahl von Elektronen für den Leitungsvorgang in Gasen oder im Vakuum bereitzustellen. Ein Beispiel dafür ist die historisch bedeutsame Röhrendiode (Bild 1).
In Metallen befinden sich viele Elektronen im so genannten Leitungsband
des Festkörpers. Darunter kann man sich folgendes Verhalten vorstellen:
Die äußeren Elektronen in der Atomhülle von Metallatomen
sind nicht mehr fest an den Atomkern gebunden, wenn ihr betreffendes Atom
Teil eines größeren Metallkörpers wird. Sie können
dann innerhalb des Festkörpers "herumvagabundieren" und
bilden, ähnlich wie die Teilchen eines gasförmigen Stoffes,
ein Elektronengas innerhalb des Metalls.
Unter Normalbedingungen, insbesondere bei Zimmertemperatur, kann das Elektronengas
die Metalloberfläche allerdings nicht verlassen, weil dazu das Verrichten
einer Ablösearbeit notwendig ist,
welche die Elektronen nicht aufbringen können.
Erhitzt man den Metallkörper, dann nimmt die Wärmebewegung der
freien Elektronen zu. Sie sind dann in der Lage, die notwendige Ablösearbeit
zu erbringen und entweichen aus dem Metallkörper.
Die Erwärmung von Metallen stellt nur eine Möglichkeit dar,
freie Leitungselektronen zum Verlassen ihres Festkörpers anzuregen.
Dies ist z.B. auch durch Zuführung von Licht (Fotoemission) oder
durch mechanische Anregung (Schmirgeln, Reiben) möglich.