Entsprechend dem
allgemeinen Leitungsmodell
müssen für einen elektrischen Leitungsvorgang zwei Voraussetzungen
erfüllt sein:
1. Vorhandensein frei beweglicher (wanderungsfähiger) Ladungsträger:
Da in Gasen unter Normalbedingungen nur sehr wenige Ladungsträger existieren,
müssen sie durch
Ionisation
oder
Emission (
Glühemission,
Fotoemission) erzeugt werden.
Je nach Art der Erzeugung von Ladungsträgern stehen dann Elektronen
oder
Elektronen und positiv geladene
Ionen als wanderungsfähige Ladungsträger zur Verfügung.
2. Existenz eines elektrischen Feldes: Das wird durch Anlegen einer elektrischen
Spannung erreicht.
Der
Verlauf
des elektrischen Leitungsvorganges in Gasen ist dadurch gekennzeichnet,
dass
- sich Elektronen und Ionen
im Gas gerichtet bewegen,
- die gerichtete Bewegung der Elektronen bzw. Ionen durch Zusammenstöße
mit anderen Ionen und Molekülen
behindert wird,
- beim Leitungsvorgang elektrische Energie in thermische Energie umgewandelt
wird. Die thermische Energie wird in Form von Wärme und Licht an
die Umgebung abgegeben. Charakteristisch für Leitungsvorgänge
in Gasen sind druckabhängige charakteristische Leuchterscheinungen.
Auftreten und Anwendung von Leitungsvorgängen
in Gasen
Leitungsvorgänge in Gasen können überall dort auftreten,
wo sich Ionen in einem Gas befinden. Das ist z. B. unter bestimmten Bedingungen
in verschiedenen Schichten der Atmosphäre der Fall. Blitze bei Gewittern
oder Polarlichter sind elektrische Leitungsvorgänge in Gasen.
Leitungsvorgänge in Gasen werden vor allem in der Beleuchtungstechnik
angewendet. Beispiele dafür sind Leuchtstofflampen
oder Glimmlampen. Genauere Informationen
dazu sind unter diesen Stichwörtern zu finden.