

Radioaktive Strahlung lässt sich nicht mit unseren Sinnesorganen erfassen. Um sie nachzuweisen, müssen ihre Wirkungen genutzt werden. Wichtige Nachweismöglichkeiten sind
Zählrohre
Zählrohre gibt es
in sehr unterschiedlichen Bauformen (Bild 1). Bei ihnen wird die ionisierende
Wirkung radioaktiver Strahlung genutzt. Je größer die Intensität
der Strahlung ist, umso mehr Impulse kann man registrieren. Eine spezielle
Bauform ist das Geiger-Müller-Zählrohr.
Genauere Informationen dazu sind unter diesem Stichwort zu finden.
Fotografische Schichten (Filme)
Lichtdicht verpackte Filme werden durch
radioaktive Strahlung geschwärzt. Die Schwärzung ist umso stärker,
je intensiver die auftreffende Strahlung ist. Genutzt wird diese Nachweismöglichkeit
bei Dosimeterplaketten
(Bild 2), die Personen tragen müssen, die beruflich mit Strahlung
in Berührung kommen können. Genauere Informationen sind unter
dem Stichwort "Dosimeterplakette"
zu finden.
Nebelkammer
Eine dritte Möglichkeit, radioaktive Strahlung nachzuweisen, ist
die Nebelkammer.
Auch hier wird die ionisierende Wirkung radioaktiver Strahlung genutzt.
In der Nebelkammer bilden sich bei radioaktiver Strahlung Spuren, die
den Weg der Strahlung markieren. Vergleichbar ist das mit den Kondensstreifen,
die sich hinter einem Flugzeug bilden. Genauere Informationen sind unter
dem Stichwort "Nebelkammer"
zu finden.
Weitere Nachweismöglichkeiten
Weitere Möglichkeiten für den Nachweis radioaktiver Strahlung
sind:
Ionisationskammern, die im einfachsten Fall aus einem luftgefüllten Behälter mit zwei Elektroden bestehen, zwischen denen Hochspannung anliegt. Trifft radioaktive Strahlung auf die Luft, so bilden sich Elektronen-Ionen-Paare. Die Elektronen und Ionen bewegen sich zu den betreffenden Elektroden. In der Kammer fließt somit kurzzeitig ein elektrischer Strom, der registriert werden kann.