
Strahlenbelastung
gab es schon immer
Natürliche Radioaktivität
und künstliche Radioaktivität
führen zu einer ständigen Strahlung. Wir alle sind also ständig
einer gewissen Strahlenbelastung ausgesetzt. Als Strahlenbelastung wird
meist die Äquivalentdosis,
die ein Körper in einer bestimmten Zeit aufnimmt, angegeben. Man nennt
diese Größe auch Dosisleistung
und misst sie in Millisievert je Jahr (mSv/a).
Diese Strahlenbelastung ist nicht überall gleich groß, sie hängt
von dem konkreten Umfeld ab. Insbesondere die natürliche Strahlenbelastung
gibt es schon solange, wie die Erde existiert. Sie hat auch die Entwicklung
des Lebens auf der Erde begleitet und führt nach allen Erkenntnissen
zu keinen gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Vergrößert
hat sich die Strahlenbelastung allerdings durch künstliche Strahlungsquellen.
Zusätzliche Gefährdungen bestehen auch dadurch, dass durch Kernexplosionen
oder durch Unfälle in Kernkraftwerken radioaktive Stoffe freigesetzt
werden und zu einer zusätzlichen Strahlenbelastung führen können.
Strahlenbelastung durch natürliche
Quellen
Radioaktive Strahlung natürlichen Ursprungs hat verschiedene Quellen:
Insbesondere die von der Erde ausgehende Strahlung, man nennt sie terrestrische Strahlung, ist weitgehend vom geologischen Untergrund und von den verwendeten Baumaterialien abhängig. Für Deutschland gilt allgemein: Die terrestrische Strahlung nimmt vom Norden nach den Süden hin zu. Nachfolgend sind einige Durchschnittswerte genannt.
|
Ort/Land
|
Dosisleistung in mSv/a
|
| Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern |
0,15
|
| Weserbergland, Braunschweig |
0,60
|
| Harz/Spessart |
1,00
|
| Bayerischer Wald |
1,50
|
| Katzenbuckel bei Eberbach (Baden-Württemberg) |
6,30
|
| Brasilien/Atlantikküste |
8
|
| einzelne Gebiete des Iran |
18
|
Die natürliche Strahlenbelastung beträgt in Deutschland im Durchschnitt 2,4 mSv/a. Davon ist etwa ein Drittel Strahlung, die von außen auf den Körper trifft. Etwa zwei Drittel der natürlichen Strahlenbelastung kommt "von innen". Das kommt dadurch zustande, weil wir zum einen Luft einatmen, in der sich auch radioaktive Gase befinden, insbesondere das Radon und seine Folgeprodukte. Es liefert den größten Beitrag zur Strahlenbelastung. Zum anderen nehmen wir mit der Nahrung auch radioaktive Stoffe auf. Bild 2 gibt einen Überblick über die einzelnen Bereiche.
Strahlenbelastung durch künstliche
Quellen
Radioaktive Strahlung künstlichen Ursprungs hat ebenfalls verschiedene
Quellen. Das sind vor allem
Die mit Abstand stärkste Belastung erfolgt im medizinischen Bereich
(Bild 2), insbesondere durch Strahlendiagnostik und -therapie. Die Strahlenbelastung
durch andere Strahlungsquellen ist heute vernachlässigbar gering.
Die durchschnittliche Strahlenbelastung durch künstliche Quellen
beträgt in Deutschland 1,5-1,6 mSv, die Gesamtbelastung
etwa 4 mSv/a. Das bedeutet für einen Menschen, dass er im Jahr durch
radioaktive Strahlung eine Energie von 4 mJ je Kilogramm Körpergewicht
aufnimmt. Der genannte Wert ist ein Durchschnittswert. Örtlich kann
in Deutschland die Strahlenbelastung zwischen 1 mSv/a und 10 mSv/a liegen.
Nach gegenwärtigen Erkenntnisse können ab 250 mSv/a Schäden
auftreten, eine kurzzeitige Strahlenbelastung von über 5000 mSv ist
in der Regel tödlich. Für Menschen, die beruflich radioaktiver
Strahlung ausgesetzt sind, gilt z. Z. ein Grenzwert
von 20 mSv/a. Für Personen untr 18 Jahren liegt dieser Grenzwert
bei 6 mSv/a.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass z.B. in großen Höhen
eine wesentlich höhere Strahlenbelastung auftreten kann. Als Beispiel
sei die Strahlenbelastung in Flugzeugen genannt. In 12.000 m Flughöhe
beträgt die Dosisleistung etwa 0,007 mSv/h. Geht man von 25 Flugstunden
in dieser Höhe im Jahr (mehrere Transatlantikflüge) aus, dann
ergibt daraus eine Dosisleistung von etwa 0,2 mSv/a, und damit ca. 1/10
der natürlichen Strahlendosis.
Strahlenschutz
Wegen möglicher Schäden durch radioaktive Strahlung gilt als
Grundsatz:
Die Strahlung, der man sich aussetzt, sollte
so gering wie möglich sein.
Wichtige Maßnahmen zum Schutz vor
radioaktiver Strahlung sind:
Personen, die beruflich mit radioaktiver Strahlung in Berührung kommen, müssen eine Dosimeterplakette tragen, durch die radioaktive Strahlung registriert wird. Diese Plaketten werden regelmäßig kontrolliert.
Die Einhaltung aller Strahlenschutzmaßnahmen ist insbesondere auch
deshalb unbedingt erforderlich, weil wir radioaktive Strahlung mit unseren
Sinnensorganen nicht wahrnehmen können und bei Nichteinhaltung von
Schutzmaßnahmen Strahlenbelastungen auftreten können, die erst
Jahre später zu gesundheitlichen Schäden führen.
Nach dem Strahlenschutz-Vorsorgegesetz von 1986 wird in Deutschland die
Umweltradioaktivität ständig nach einheitlichen Kriterien überwacht.
Die Daten aus etwa 2200 Messstellen werden täglcih ausgewertet. Damit
können sowohl die Verantwortlichen als auch die Öffentlichkeit
schnell über eventuelle Gefahren informiert werden.
Strahlungs-Wichtungsfaktor
und Organdosis
Bei Strahlenbelastungen ist zu beachten, dass dazu
alle Arten ionisierender Strahlung einen Beitrag leisten. Dazu gehören
nicht nur die beim Kernzerfall auftretenden Strahlungen (Alpha-, Beta-
und Gammastrahlung), sondern auch Röntgenstrahlung, kurzwelliges
UV und Höhenstrahlung. Erfasst werden die biologischen Wirkungen
ionisierender Strahlung durch die Äquivalentdosis H.
wobei gilt:

Die Internationale Strahlenschutzkommission
(ICRP) hat 1991 anstelle dieses Qualitätsfaktors den so genannten
Strahlungs-Wichtungsfaktor
eingeführt.
Für eine bestimmte Strahlungsart R gilt
dann: Das Produkt aus der von einem Organ oder Gewebe T
aufgenommenen Energiedosis
und
dem betreffenden Strahlungs-Wichtungsfaktor
ergibt
die Organdosis
:

Sie wird in Millisievert (mSv) gemessen. Erfolgt die Bestrahlung durch mehrere Strahlungsarten R, so werden die einzelnen Beiträge summiert und man erhält:

Für die Strahlungs-Wichtungsfaktoren gilt:
| Strahlungsart
und Energiebereich |
Strahlungs-Wichtungsfaktor
|
| Photonen beliebiger Energie |
1
|
| Elektronen beliebiger Energie |
1
|
| Neutronen < 10 keV 10 keV bis 100 keV 100 keV bis 2 MeV 2 MeV bis 20 MeV > 20 MeV |
5 10 20 10 5 |
| Protonen |
5
|
| Alphateilchen, Spaltfragmente, schwere Kerne |
20
|
Die Organdosis besagt nur wenig darüber,
wie groß das strahlenbedingte Risiko für Schädigungen
tatsächlich ist, da die Strahlenempfindlichkeit der einzelnen Organe
sehr unterschiedlich ist. Maß für das gesamte Strahlenrisiko
ist die effektive Dosis E. Die effektive Dosis
E für eine Strahlungsart und ein Organ
oder Gewebe T ist die mit dem Gewebe-Wichtungsfaktor
multiplizierte
Organdosis:
Sind mehrere Strahlungsarten und verschiedene Organe beteiligt, so ergibt sich die effektie Dosis als Summe aller Anteile zu:
Gemessen wird die effektive Dosis ebenfalls
in Millisievert (mSv). Auf die Zeit bezogen wird sie effektive
Dosisleistung genannt. Diese auf den menschlichen Körper bezogene
effektive Dosisleistung liegt in Deutschland im Mittel bei etwa 4 mSv/Jahr.
Wegen der sehr unterschiedlichen Individualität der Menschen geht
man bei wissenschaftlichen Berechnungen von einem Standardmenschen
aus. Dieser Standardmensch hat ein Alter von 20 bis 30 Jahren, eine Gesamtlebensdauer
von 70 Jahren, ein Körpergewicht von 70 kg, eine Körperoberfläche
von 1,8 Quadratmetern und eine Körpergröße von 170 cm.
Auch die Zusammensetzung des Körpers dieses Standardmenschen ist
festgelegt (z. B. 45,5 kg Sauerstoff, 12,6 kg Kohlenstoff, 7,0 kg Wasserstoff,
2,1 kg Stickstoff, 1,05 kg Calcium sowie Anteile von weniger als 700 g
an Phosphor, Schwefel, Kalium, Natrium, Chlor, Magnesium, Eisen, Kupfer
und Iod).
Einige Gewebe-Wichtungsfaktoren sind in der nachfolgenden Tabelle angegeben.
| Gewebe oder Organ |
Gewebe-Wichtungsfaktoren
|
| Keimdrüsen |
0,20
|
| Dickdarm |
0,12
|
| Knochenmark (rot) |
0,12
|
| Lunge |
0,12
|
| Magen |
0,12
|
| Blase |
0,05
|
| Brust |
0,05
|
| Leber |
0,05
|
| Schilddrüse |
0,05
|
| Speiseröhre |
0,15
|
| Haut |
0,01
|