
Ein solcher Zungenfrequenzmesser besteht aus einem Elektromagneten, vor dem sich Blattfedern unterschiedlicher Länge befinden, die vor dem Elektromagneten und einer Skala schwingen können. Die Länge der Blattfedern ist so gewählt, dass die Eigenfrequenz von Blattfeder zu Blattfeder unterschiedlich ist, sie aber alle in dem Bereich liegen, in dem eine Frequenzmessung erfolgen soll. Bei dem gezeigten Zungenfrequenzmesser liegen die Eigenfrequenzen der Blattfedern zwischen 45 Hz und 55 Hz, also im Frequenzbereich der Netzspannung (50 Hz). Die Eigenfrequenzen benachbarter Blattfedern unterscheiden sich jeweils um 0,5 Hz.
Ein solcher Zungenfrequenzmesser wird in den Wechselstromkreis
eingebaut. Fließt durch den Elektromagneten ein Wechselstrom, so
werden auf die Blattfedern anziehende Kräfte in der Frequenz des
Wechselstromes (Erregerfrequenz) ausgeübt. Für die Blattfeder,
deren Eigenfrequenz mit der Erregerfrequenz
annähernd übereinstimmt, ist die Resonanzbedingung
erfüllt. Erregerfrequenz
und Eigenfrequenz stimmen überein. Es kommt aufgrund der Resonanz
zu einem heftigen Mitschwingen dieser Feder, während benachbarte
Federn nur wenig oder nicht schwingen, weil bei ihnen die Resonanzbedingung
nicht erfüllt ist, ihre Eigenfrequenz also nicht mit der Erregerfrequenz
übereinstimmt.
Für die heftig schwingende Feder kann an der Skala die Frequenz abgelesen
werden (Bild 1).