

Ob zwei Gegenstandspunkte unterscheidbar sind, hängt davon ab, ob
man ihrer Beugungsscheibchen noch voneinander unterscheiden kann (Bild
2). Eine solche Unterscheidung ist dann eindeutig möglich, wenn das
Hauptmaximum (0. Maximum) des Beugungsbildes des einen Punktes mindestens
im 1. Minimum des Beugungsbildes des anderen Punktes liegt.
Betrachtet man einen Spalt, so gilt für das Minimum 1. Ordnung die
Beziehung:
Für kreisförmige
Öffnungen, so wie sie bei
optischen Geräte einschließlich dem Auge in der Regel vorhanden
sind, liefert die Theorie die Beziehung:
Unter Nutzung der genannten Beziehung wird das Auflösungsvermögen
A folgendermaßen definiert:
Damit beträgt der minimale Abstand, den zwei Punkte noch haben können,
um als getrennte Punkte wahrnehmbar zu sein:
Geht man beim menschlichen Auge von einem Pupillendurchmesser von 5 mm,
einer Brennweite von ca. 20 mm und einer Wellenlänge von 600 nm aus,
dann ergäbe sich ein Wert von
.
Bezieht man den Wert auf eine Entfernung von 1 m, dann könnte man
mit den gerade noch zwei Punkte als getrennte Punkte wahrnehmen, wenn
sie einen Abstand von 0,12 mm voneinander haben. In der Literatur wird
meist ein Wert von 0,2 mm oder ein Sehwinkel
von 1/60° = 0,017° angegeben. Das Auflösungsvermögen
des durchschnittlichen menschlichen Auges beträgt damit:
| Will man das Auflösungsvermögen eines optischen Gerätes vergrößern, so gibt es folgende Möglichkeiten: | |
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Es wird Licht kleinerer Wellenlänge verwendet. |
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Die Brennweite der Linse wird verringert. |
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Der Durchmesser der Linse wird vergrößert. |
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Für alle drei Möglichkeiten gibt es deutliche Grenzen, die nicht über- oder unterschritten werden können. Will man aber diese Grenzen überspringen, so muss man zu anderen Prinzipien der Bilderzeugung übergehen, wie das z.B. bei Elektronenmikroskopen gemacht wird. |
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