


Eine gleichförmige Kreisbewegung ist deshalb
stets eine beschleunigte Bewegung. Für
eine gleichförmige Kreisbewegung (Bild 2) gelten folgende Gesetze:
| Dabei bedeuten: |
v
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Geschwindigkeit |
|
s
|
Weg | |
|
t
|
Zeit | |
|
r
|
Radius der Kreisbahn | |
|
T
|
Zeit für einen Umlauf (Umlaufzeit) | |
|
n
|
Drehzahl |
Damit sich ein Körper gleichförmig auf einer Kreisbahn bewegt, muss auf ihn eine konstante Kraft in Richtung des Drehzentrums wirken. Diese Kraft wird als Radialkraft und manchmal auch als Zentralkraft oder als Zentripetalkraft bezeichnet.
Genauere Informationen dazu sind unter dem Stichwort "Kräfte
bei der Kreisbewegung" zu finden. Die durch die Radialkraft
auftretende ständige Beschleunigung in Richtung Zentrum der Kreisbewegung
wird als Radialbeschleunigung
bezeichnet. Eine Ableitung dieser Größe findet man in dem Beitrag
"Beschleunigung". Für die Radialbeschleunigung gilt:
ergibt sich mit dieser Beschleunigung für die Radialkraft: