Setzt sich die Bewegung eines Körpers aus zwei gleichförmigen Teilbewegungen zusammen, so spricht man von einer Überlagerung oder Superposition gleichförmiger Bewegungen.
So ergibt sich z. B. die Gesamtbewegung
eines Flugzeuges (Bild 1) aus der Teilbewegung aufgrund des Antriebes
und der Teilbewegung aufgrund der Bewegung der Luft (Luftströmung).
Die Bewegung einer Schwimmerin, die quer zur Strömungsrichtung eines
Flusses schwimmt, setzt sich aus einer Teilbewegung aufgrund der Schwimmbewegungen
und einer Teilbewegung aufgrund der Strömung des Flusses zusammen.
Die beiden Teilbewegungen ergeben eine resultierende
Bewegung oder zusammengesetzte Bewegung.
Für diese resultierende Bewegung können Wege und Geschwindigkeiten
rechnerisch oder zeichnerisch ermittelt werden. Dabei ist der vektorielle
Charakter von Weg und Geschwindigkeit
zu beachten.
Für die Überlagerung von Bewegungen gilt das Unabhängigkeitsprinzip,
das auch als Superpositionsprinzip bezeichet
wird. Es lautet:
Führt ein Körper gleichzeitig mehrere
Teilbewegungen aus, so überlagern sich diese Teilbewegungen unabhängig
voneinander zu einer resultierenden Gesamtbewegung.
Die Teilbewegungen können die gleiche Richtung oder die entgegengesetzte
Richtung haben oder einen beliebigen Winkel zueinander bilden. Es gelten
die in der nachfolgenden Übersicht dargestellten Zusammenhänge.

Für die Wege gelten die gleichen Überlegungen wie für die
Geschwindigkeiten. Das gilt für die zeichnerische Zusammensetzung
ebenso wie für die genannten Gleichungen. Setzt man in den Gleichungen
statt der Teilgeschwindigkeiten und
der Gesamtgeschwindigkeit die entsprechenden Wege ein, so erhält
man die Zusammenhänge für die Wege. Zu beachten ist hierbei,
dass für gleichförmige Bewegungen
gilt.