
Ein solcher Zungenfrequenzmesser besteht aus einem Elektromagneten,
vor dem sich Blattfedern unterschiedlicher
Länge befinden, die vor dem Elektromagneten und einer Skala schwingen
können. Die Länge der Blattfedern ist so gewählt, dass
die Eigenfrequenz von Blattfeder
zu Blattfeder unterschiedlich ist, sie aber alle in dem Bereich liegen,
in dem eine Frequenzmessung erfolgen soll. Bei dem gezeigten Zungenfrequenzmesser
liegen die Eigenfrequenzen der Blattfedern zwischen 45 Hz und 55 Hz, also
im Frequenzbereich der Netzspannung (50 Hz). Die Eigenfrequenzen benachbarter
Blattfedern unterscheiden sich jeweils um 0,5 Hz.
Ein solcher Zungenfrequenzmesser wird in den Wechselstromkreis eingebaut.
Fließt durch den Elektromagneten ein Wechselstrom, so werden auf
die Blattfedern anziehende Kräfte in der Frequenz des Wechselstromes
(Erregerfrequenz) ausgeübt. Für die Blattfeder, deren Eigenfrequenz
mit der Erregerfrequenz
annähernd übereinstimmt, ist die Resonanzbedingung

erfüllt. Erregerfrequenz und Eigenfrequenz stimmen überein.
Es kommt aufgrund der Resonanz
zu einem heftigen Mitschwingen dieser Feder, während benachbarte
Federn nur wenig oder nicht schwingen, weil bei ihnen die Resonanzbedingung
nicht erfüllt ist, ihre Eigenfrequenz also nicht mit der Erregerfrequenz
übereinstimmt. Für die heftig schwingende Feder kann an der
Skala die Frequenz abgelesen werden (Bild 1).